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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienstleistung des elektronischen Dokumentenaustauschs

1. Einleitung und Bedeutung von Begriffen

1.1. Mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen des EDI-Services und der Dienstleistung des elektronischen Dokumentenaustauschs für juristische Personen (B2B) und Behörden mit öffentlichen Befugnissen (B2G) (nachfolgend: Allgemeine Geschäftsbedingungen) werden der Inhalt und die Bedingungen der Nutzung der Dienstleistungen, sowie Rechte und Pflichten der Gesellschaft OMNIZON NETWORKS GmbH, Lilienthalstrasse 1, 82178 Puchheim, USt.-ID: DE 335792069, eingetragen im Gerichtsregister des Amtsgericht München, Registernummer: HRB 258921 (nachfolgend: Omnizon), einerseits und der Geschäftssubjekten als Nutzer (nachfolgend: Kunde) andererseits festgelegt.

1.2. Um Mehrdeutigkeiten zu vermeiden, haben einzelne Begriffe im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Bedeutung: Elektronisches Dokument – ein in elektronischer Form erstelltes, zugestelltes und empfangenes Dokument; System für elektronischen Dokumentenaustausch – Programm- und Geräteausstattung im Eigentum oder unter Kontrolle von Omnizon, wodurch elektronische Dokumente ausgetauscht werden (nachfolgend: System);

Absender – juristische Person, die mittels eigenen Informationssystems ein elektronische Dokument erstellt und es einer anderen juristischen Person über das System zustellt;

Empfänger – juristische Person, die das empfangene elektronische Dokument aufnimmt und es in ihrem eigenen Informationssystem gemäß den internen Geschäftsprozessen verarbeitet;

Omnizon Enterprise Connect – Bezeichnung der Dienstleistung, die Omnizon zu Zwecken des elektronischen Dokumentenaustauschs den juristischen Personen bietet, die elektronische Dokumente in ihren eigenen Informationssystemen erstellen;

Omnizon WEB ist ein Sammelbegriff für mehrere verschiedene Dienstleistungen, die Omnizon zu Zwecken des elektronischen Dokumentenaustauschs juristischen Personen bietet, die den Nutzern über die Web-Schnittstelle zur Verfügung stehen.

Omnizon Web EDI Lieferantenportal – Omnizon WEB-Dienstleistung, die dem Kunden eine schnelle und einfache Lösung für die Integrierung seiner Lieferanten mittels Web-Schnittstelle ermöglicht. Der Lieferant schickt und erhält Dokumente mithilfe der Web-Schnittstelle, die den Nutzer auf dieselbe Art und Weise erreichen, als ob sie über den gewöhnlichen EDI-Austausch gesendet worden sind.

Omnizon Web EDI Kundenportal – Dienstleistung, die dem Nutzer eine schnelle und einfache Lösung für die Integration seiner Kunden in den EDI-Austausch mithilfe der Web-Schnittstelle ermöglicht. Der Kunde schickt und erhält Dokumente mithilfe der Web-Schnittstelle, die den Nutzer auf dieselbe Art und Weise erreichen, als ob sie über den gewöhnlichen EDI-Austausch gesendet worden sind.

Omnizon Speedox Delivery – Dienstleistung, die dem Nutzer ein kontrolliertes Versenden von großen Mengen an Dokumenten per E-Mail ermöglicht. Der Nutzer kann in jedem Moment überprüfen, ob das Dokument zugestellt und/oder aufgenommen, bzw. wann und von welcher IP-Stelle es übernommen worden ist.

Omnizon E-Archiv – Dienstleistung, die dem Nutzer die Ausführung der Archivierungsfunktion, bzw. die Speicherung der Dokumente in elektronischer Form im Omnizon-System ermöglicht

E-Rechnung – elektronisches Dokument, inhaltlich vollkommen gleich der Rechnung in der Papierform, das alle gesetzlich vorgeschriebenen Elemente für die E-Rechnung beinhaltet und das der Empfänger auf dem elektronischen Wege erhält.

Omnizon iPaaS – Integrationsplattform als Dienstleistung ist eine Art der Dienstleistung, womit der Nutzer eine Plattform in seiner separaten Umgebung zur Verfügung bekommt. Dieselbe kann mehrere verschiedene, vorgängig angeführte einzelne Omnizon-Dienstleistungen beinhalten, wodurch verschiedene Arten von Integrationen (B2C, B2B, B2G, A2A) gemäß den besonderen geschäftlichen Bedürfnissen des Nutzers realisiert werden können.

1.3. Die gesamten Möglichkeiten der Dienstleistungen, die Omnizon bietet, und die kaufmännischen Bedingungen werden im Vertrag und seinen Bestandteilen festgelegt, die bei der Begründung des geschäftlichen Verhältnisses von den für die Vertretung befugten Personen von Omnizon und vom Kunden unterfertigt werden, wobei diese Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil sind.

1.4. Angaben über den Kunden, den Identifikator und die Kontaktpersonen des Kunden werden im Vertrag festgesetzt.

 

2. Das Verfahren der Vertragsschließung

2.1. Das Geschäftssubjekt, das das Angebot von Omnizon annimmt, schließt mit Omnizon einen Vertrag, dessen Bestandteil diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

2.2. Wenn die Person, die das Angebot von Omnizon annimmt, für die Vertretung des Geschäftssubjektes gesetzlich nicht befugt ist, muss sie eine rechtsgültige Vollmacht zur Vertretung dieses Geschäftssubjektes haben.

2.3. Mündliche Nebenabreden, die nicht durch einen in Schriftform verfassten Vertrag bestätigt werden, sind nicht rechtsgültig.

2.4. Alle nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie Abänderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform, um rechtsgültig zu sein.

 

3. Art und Umfang der Leistungen

3.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auf alle geschäftlichen Transaktionen zwischen Omnizon und den Kunden angewandt,
auch wenn sie in den separaten Verträgen nicht mehr erwähnt werden.

3.2. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Dienstleistung deselektronischen Dokumentenaustauschs – EDI Provider, und der Dienstleistung der Integrationsplattform als Dienstleistung – iPaaS, bzw. unter gemeinsamen Namen „Dienstleistung“ für Wirtschaftseinheiten als juristische Personen sowie für Behörden mit öffentlichen Befugnissen werden der Inhalt und die Bedingungen, sowie Rechte und Pflichten von Omnizon einerseits und vom Kunden andererseits festgelegt.

3.3. Einzelne / abgeänderte Verträge zwischen Omnizon und den Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich der einzeln vereinbarten Bedingungen, die dann mit diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen ergänzt werden. Solche einzelne / abgeänderte Verträge müssen in schriftlicher Form verfasst werden, um vollkommen wirksam zu sein.

3.4. Omnizon bietet Dienstleistungen auf dem Gebiete der geschäftlichen Integrationen überEDI-Dienstleistungen, bzw. durch die Erbringung von Dienstleistungen des Dokumentenaustauschs (EDI-Service-Provider) und der Integrationsplattform (iPaaS) an.

3.5. Die EDI-Dienstleistung gewährleistet den elektronischen Dokumentenaustausch zwischen dem Kunden und seinen Geschäftspartnern, einschließlich die Versendung von E-Rechnungen, Verfolgung der Statistik des elektronischen Dokumentenaustauschs, sowie auch zusätzliche Dienstleistungen (E-Archiv, Speedox Delivery u.ä.).

3.6. Die Integrationsplattform ist ein unabhängiger Service zur Integration von
Geschäftsapplikationen einschließlich elektronischen Dokumentenaustausch.

3.7. Die Dienstleistung entspricht grundsätzlich den öffentlichen auf den Omnizon-Webseiten veröffentlichten Produktbeschreibungen, bzw ist die Produktbeschreibung aufgrund aller zugänglichen Tatsachen im Moment des Schreibens aufgesetzt. Da sich Dienstleistungen ständig weiterentwickeln und verbessern, sowie immer wieder neue Funktionalitäten eingeführt werden, kann die detaillierte Beschreibung der Funktionalität nur ein Teil einer schriftlichen geschäftlichen Vereinbarung zwischen Omnizon und dem Kunden sein.

3.8. Aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Kunde darüber in Kenntnis
gesetzt, dass Omnizon alle EDI-Daten, die Gegenstand des EDI-Austauschs waren, 14 Kalendertage beibehält. Alle Daten werden nach Ablauf von 14 Kalendertagen gelöscht, außer im Falle dass die E-Archiv-Dienstleistung vereinbart ist, wo dann bestimmte Unterlagen gespeichert werden.

 

4. Preise und Zahlungen

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, Omnizon eine Vergütung für die Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen gemäß den Preisen und Bedingungen, die Bestandteil des Vertrags sind, und alle anderen Dienstleistungen nach der in dem Moment gültigen Preisliste zu bezahlen.

4.2. Omnizon behält sich das Recht vor, mit einer Ankündigungsfrist von 90 Tagen die Preise anzupassen. Der Kunde kann dieses Angebot annehmen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, kann er oder Omnizon den Vertrag kündigen. Die Preisänderung wird minimal 90 Tage vor der Inkrafttreten bekannt gegeben.

4.3. „Omnizon ist jederzeit befugt, für zusätzliche Dienstleistungen zusätzliche Gebühren, die durch die Ausweitung der Nutzung der Dienstleistung entstehen, genügt gemäß der gültigen Preisliste zu erheben.

4.4. Der Kunde ist zur vollständigen Zahlung der Vergütung für die Nutzung der
Dienstleistung innerhalb von 30 Tagen nach dem Ablauf des Abrechnungszeitraums
ohne Rücksicht auf das Datum des Eingangs der Rechnung verpflichtet.
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.

4.5. Hat der Kunde Einwände gegen die erhaltene Rechnung, ist er verpflichtet, in der Fälligkeitsfrist den durchschnittlichen Betrag seiner Belastung im Zeitraum von 3 (drei) Monaten vor dem Zeitraum, worauf sich der Einwand bezieht, oder den unbestrittenen Teil der Rechnung zu bezahlen, sowie in der Beschreibung der Zahlung genau anzuführen, welcher Teil hinsichtlich der in der Rechnung angegebenen und unbestrittenen Position bezahlt wird. Im Bezug auf den bestrittenen Teil der Rechnung ist der Kunde verpflichtet, in einer Frist von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung Omnizon einen schriftlichen Einspruch einzulegen und Gründe für die Anfechtung der gegenständlichen Rechnung anzuführen. Anderenfalls behält sich Omnizon das Recht vor, die Nutzung aller auf dieser Rechnung aufgeführten Dienstleistungen oder Plattform unmöglich zu machen. Nach Eingang des Einspruchs verpflichtet sich Omnizon, eine Entscheidung über die Begründetheit des Einspruchs zu treffen und den Kunden innerhalb von 15 Tagen darüber zu informieren.

4.6. Im Falle daß die Zahlungsfrist überschritten wird und der Kund innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung keinen schriftlichen Einspruch/keine Einwendung zustellt, hat Omnizon das Recht auf Erhebung der Verzugszinsen gemäß den gültigen Vorschriften von der Fälligkeit einzelner Rechnungen bis zur endgültigen Bezahlung derselben.

4.7. Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen ist der Kunde verpflichtet, die
Inkassokosten von Omnizon sowie alle durch die verspätete Begleichung der
Verpflichtungen seitens des Kunden entstandenen Kosten zu tragen, und zwar alles in Einklang mit der gültigen Preisliste von Omizon.

4.8. Im Falle, dass der Kunde mit der Bezahlung einer fälligen Rechnung 30 (dreißig) Tage in Verspätung gerät, und dass inzwischen sonstige fällige Rechnungen nicht beglichen sind, hat Omnizon das Recht, ohn irgendwelche zusätzliche Ankündigung weitere Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen und/oder den Vertrag zu kündigen.

4.9. Individuelle Dienstleistungen der Beratung, Auswärtstätigkeiten und Behebung von durch Kunden oder einen Dritten verursachten Schäden, Durchführung von Testen auf Wunsch des Kunden, sowie Prüfung von Daten auf Wunsch des Kunden gehören nicht zum vertraglichen Leistungsumfang, so dass für sie eine zusätzliche Vergütung nach der zu der Zeit gültigen Preisliste erhoben wird.

 

5. Verpflichtungen von Omnizon

5.1. Omnizon ist verpflichtet, dem Kunden die Nutzung der Dienstleistung nach Unterfertigung des entsprechenden Vertrags bzw. nach der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewährleisten.

5.2. Omnizon ist verpflichtet, mit der Sorgfalt eines guten Geschäftsmanns die angebotene Leistung stets bestmöglich zu erbringen.

5.3. Omnizon garantiert dem Kunden die Funktionalität der Dienstleistung und eine
kontinuierliche Arbeit von 99.8% der Arbeitszeit jährlich. Omnizon versteht unter der
Arbeitszeit die gesamte Zeit im Jahr mit der Ausnahme eines Zeitraums von 8 Stunden
jeden Samstag von 22.00 bis Sonntag 06.00 Uhr in Übereinstimmung mit dem Punkt 5.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.4. Die regelmäßige Instandhaltung des Systems erfolgt an arbeitsfreien Tagen von
Samstag um 22.00 bis Sonntag um 06.00 Uhr. Während dieser Zeit wird das System
möglicherweise 10 Minuten lang nicht verfügbar sein, wobei es auch zu einer
Verzögerung der Bearbeitung von Dokumenten bzw. ihrer Verlängerung auf maximal 30 Minuten kommen kann. Im Falle einer geplanten längeren Nichtverfügbarkeit des
Systems in dem angeführten Zeitraum, wird es Omnizon dem Kunden mindestens zwei (2) Arbeitstage vorher bzw. bis Donnerstag um 13:00 Uhr ankündigen.

5.5. Omnizon gewährleistet dem Kunden den notwendigen technischen Support für die Nutzung der Dienstleistung. Die Unterstützung wird per E-Mail, telefonisch, über Web (Fernzugriff) und nach Bedarf auf dem Standort des Kunden geleistet.

5.6. Jede Änderung in der Art und Weise des Gebrauchs des Systems wird Omnizon dem Kunden in schriftlicher Form mindestens dreißig (30) Tage vor der Einführung der Änderung ankündigen.

5.7. Der Kunde hat Anspruch auf eine Testinstanz der Systemplattform im Rahmen der gepachteten oder zugewiesenen Ressourcen. Auf die Testinstanz der Systemplattform bezieht sich nicht die Verfügbarkeit von 99.80% der Arbeitszeit im Jahr.

5.8. Omnizon weist Benutzernamen und Passwörter auf schriftlichen Antrag der befugten Person des Kunden zu. Omnizon wird auf schriftlichen Antrag der befugten Person des Kunden die Veränderung des zugewiesenen Passwortes gemäß dem zugestellten schriftlichen Antrag vornehmen. Das Angeführte ist in bestimmten Fällen auch automatisierte Nutzung der vertraglichen Adresse der E-Mail.

5.9. Omnizon überwacht kontinuierlich die Verfügbarkeit der EDI-Dienstleistung und der Integrationsplattform, so dass sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle gemeldeten Mangelhaftigkeiten und Störungen innerhalb kürzester angemessener Frist beheben wird. Falls sich die Fehlerbehebung als unmöglich erweist, wird Omnizon dem Kunden die beste alternative Lösung anbieten.

5.10. Anfragen, Upgrades und Erweiterungen der Dienstleistung werden gemäß dem Kontaktformular am Ende des Vertrags gemeldet.

5.11. In der Regel garantiert Omnizon dem Kunden die Funktionalität seiner Produkte in einer definierten IT-Umgebung. Omnizon haftet nicht für die Probleme hinsichtlich der Verfügbarkeit der Dienstleistung, soweit für die Probleme der Kunde oder ein Dritter verantwortlich sind (z.B. Stromausfall, Nichtverfügbarkeit des Internets, nicht aktualisierter Webbrowser u.ä.).

5.12. Omnizon haftet weder für den Inhalt noch für die Richtigkeit der Adressen des
Empfängers und des Absenders (beispielsweise wenn der Empfänger oder der
Absender falsch angeführt ist). Die Dienstleistung der Überprüfung des Empfängers und des Absenders ist eine besondere Dienstleistung, die in einem separaten schriftlichen Vertrag vereinbart werden kann.

 

6. Verpflichtungen des Kunden

6.1. Mit der Unterzeichnung des Vertrags und der Annahme dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen übernimmt der Kunde exklusives und nicht übertragbares Recht
auf Nutzung der Dienstleistung. Das Recht zur Nutzung der Dienstleistung darf ohne schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden. Das Angeführte gilt auch für den Fall, dass es sich um Verschmelzungen und/oder Übernahmen, Integrationen, sowie um Zusammenfügung mit schwesterlichen und sonstigen juristischen Personen handelt.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, Omnizon über alle Änderungen bezüglich seiner
Kontaktperson zu informieren, damit Omnizon in jedem Moment aktuelle Daten über dieselbe hat (Vorname, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Im Falle der
Nichtinformierung über die Änderungen bezüglich der Kontaktperson des Kunden kann Omnizon für die Unterlassung der Zustellung von Schlüsselinformationen nicht verantwortlich sein und ist es auch nicht.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Zugang zu den Dienstleistungen und die Nutzung der Dienstleistungen erforderlichen Elemente auf eigene Kosten bereitzustellen (Computer, Internetzugang, Webbrowser, E-Mail).

6.4. Der Kunde ist bei der Meldung des Mangels verpflichtet, den Mangel sowie die
Umgebung, in der der gemeldete Mangel aufgetreten ist oder auftritt, genau zu
beschreiben. Wenn der Kunde in der angegebenen Weise handelt, hat Omnizon keine Verpflichtung, mit der Behebung der Mängel zu beginnen, sowie die Verantwortung für dieselben zu tragen.

6.5. Bei der Bereitstellung des technischen Supports ist der Kunde verpflichtet, die
Bedingungen und Voraussetzungen für die Herstellung einer sicheren Verbindung für den Fernsupport zu schaffen, die eine aktive Internetverbindung und Sprachkommunikation umfasst.

6.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistung in Übereinstimmung mit den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen, vertraglichen Verpflichtungen mit Omnizon und den von Omnizon erhaltenen technischen Anweisungen zu nutzen.

6.7. Alle Computerprogramme und -systeme, ihre Quellcodes, ihre Programmschnittstellen, graphische Lösungen sowie die gesamte relevante Dokumentation zu denselben sind Eigentum von Omnizon, die alleinige Inhaberin von Urheberrechten und anderen Rechten des geistigen Eigentums in Bezug auf dieselben ist. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Omnizon ist es nicht erlaubt, Inhalte der Computerprogramme und -systeme, den Quellcode derselben, ihre Programmschnittstellen, graphische Lösungen sowie die gesamte relevante Dokumentation zu denselben, weder ganz noch teilweise, sowie das Know-how, das übermittelt ist, und wovon man auf der Grundlage derselben Erkenntnis gewonnen hat, zu reproduzieren, zu übertragen, zu distribuieren und zu vermieten, noch auf irgendwelche andere Art und Weise das Angeführte zu gebrauchen, außer zur Verbindung und Anwendung des Systems zu Zwecken der Nutzung der vertraglichen Dienstleistungen, weil der Kunde andernfalls für den gesamten Schaden haftet, der Omnizon dadurch entstehen könnte.

6.8. Dem Kunden ist der Verkauf, die Vermietung oder anderweitige Bereitstellung der Nutzung der Dienstleistungen Dritten, sowie Bereitstellung der Möglichkeit des Zugangs der Öffentlichkeit nicht erlaubt.

6.9. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Verbindlichkeiten gegenüber Omnizon
ordnungsgemäß und bis zum Fälligkeitsdatum nachzukommen. .
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle Daten, die über den Service
übertragen werden, gesetzlich korrekt sind. Der Kunde hat kein Recht, die
Dienstleistungen zur Übertragung gesetzwidriger und unmoralischer Informationen zu gebrauchen, und er haftet für den gesamten Schaden, der durch Nichteinhaltung dieser Bestimmung entstehen könnte.

6.11. Der Kunde verpflichtet sich, den technologischen und IT-Support bereitzustellen, der für die Erstellung, Übertragung und Erfassung elektronischer Dokumente notwendige Arbeitsprozesse und Funktionen unterstützt.

6.12. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellte Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und sie im erforderlichen Umfang vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er wird Omnizon unverzüglich informieren, sobald er erfährt, dass diese Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind.

6.13. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, daß Omnizon die Daten, die Gegenstand des Austauschs sind, vierzehn (14) Kalendertage lang ab dem Tag der ersten Verarbeitung zum Zwecke etwaiger Berichtigung der Fehler oder Wiedrholung der Verarbeitung behält.

6.14. Dem Kunden ist es bekannt, dass die Daten, die Gegenstand des Austauschs sind, gemäß der Verpflichtung der Gesellschaft Omnizon vierzehn (14) Kalendertage lang ab dem Tag der ersten Verarbeitung aufbewahrt und nach Ablauf dieses Zeitraums gelöscht werden, bzw. dass dieselben im Rahmen der Dienstleistung des Dokumentenaustauschs nicht mehr bestehen. Für die dauerhafte Aufbewahrung derselben ist es notwendig, die Dienstleistung des E-Archivs vertraglich zu vereinbaren.

 

7. Verantwortung von Omnizon

7.1. Omnizon ist dafür verantwortlich, dass alle erbrachten Dienstleistungen mit den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den unterschriebenen Verträgen in Einklang gebracht werden.

7.2. Wenn im Falle der Haftung von Omnizon ein materieller Schaden aufgetreten ist und wenn derselbe nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, wird der betreffende Schaden finanziell auf den Betrag der monatlichen Vergütung begrenzt, die der geschädigte Kunde für den Monat zu zahlen hat, in dem der Schaden aufgetreten ist.

7.3. Omnizon ist nicht für Probleme und Schäden verantwortlich, die durch den
Beratungsdienst eines Drittanbieters verursacht werden, auch dann nicht wenn diese die vertraglichen Dienstleistungen betreffen, außer im Falle des Bestehens einer schriftlichen Genehmigung seitens Omnizon.

7.4. Omnizon haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung der Daten wegen
unangemessener Sicherheitskopie und/oder unangemessenen und nachlässigen
Umgangs mit den Daten seitens des Kunden oder eines vom Kunden beauftragten
Dritten.

7.5. Für den Fall, daß der Kunde ablehnt, die zuvor gemeldeten Mängel zu prüfen, wird Omnizon den Mangel als behoben betrachten und somit eine weitere Haftung für die Mängel ausschließen.

7.6. Omnizon übernimmt keine Garantie und keine Verantwortung für Störungen bei der Verrichtung von Dienstleistungen, wenn die Störungen auf den Ausfall anderer Systeme zurückzuführen sind, die nicht unter der Kontrolle von Omnizon stehen (z. B. Telekommunikation, Internet u.ä.).

7.7. Omnizon liest und verarbeitet keine Daten aus elektronischen Dokumenten und trägt daher keine Verantwortung weder für den Inhalt dieser Daten noch hinsichtlich der Frage, ob der Kunde das Recht hat, die Daten an den Empfänger zu senden, noch dafür, wo der Sitz des endgültigen Empfängers der Daten ist und welchen Vorschriften seine Tätigkeit innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union unterliegt.

7.8. Omnizon trägt keine Verantwortung für den Fall, daß der Kunde die Dienstleistung wegen seines eigenen unsachgemäßen Verhaltens nicht nutzen kann. Es besteht auch keine Haftung für die Nichtverfügbarkeit der Dienstleistung aufgrund technischer Probleme als Folge höherer Gewalt gemäß Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.9. Gemäß Artikel 6.13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich
Omnizon, die Daten, die Gegenstand des Austauschs sind, vierzehn (14) Kalendertage ab dem Tag der ersten Verarbeitung zum Zwecke etwaiger Berichtigung der Fehler oder Wiederholung der Verarbeitung aufzubewahren. Nach Ablauf des angeführten Zeitraums hat Omnizon keine Verpflichtung mehr, diese gegenständlichen Daten zu speichern.

 

8. Verpflichtung des Kunden

8.1. Durch den Zugriff auf den Service übernimmt der Kunde die Verantwortung dafür, gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Omnizon zu handeln.

8.2. Der Kunde ist für alle Änderungen der Parameter der Nutzung der EDI-Dienstleistung sowie für Veränderungen an der Integrationsplattform verantwortlich. Omnizon lehnt jegliche Verantwortung für so entstandene Änderungen und Modifikationen ab, wenn diese nicht schriftlich seitens Omnizon akzeptiert worden sind. Der Kunde ist verpflichtet, alle materiellen und/oder immateriellen Schäden zu begleichen, die er sich selbst oder
seinen Partnern verursacht, wenn sie Folge der Änderungen und/oder Modifikationen sind, die seitens Omnizon schriftlich nicht genehmigt worden sind.

8.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Testinstanzen der Plattform ausschließlich zu Testzwecken und nicht zu Produktionszwecken verwendet werden.

8.4. Der Kunde ist für die Übersendung von falschen oder unerwünschten Daten ins System verantwortlich.

8.5. Der Kunde ist für seine Passwort-Zugriffsparameter verantwortlich, bzw. dafür, dass er sie geheim hält und nicht an Dritte weitergibt. Im Falle einer Übermittlung von Informationen an Dritte durch den Kunden lehnt Omnizon jegliche Haftung ab, die sich aus dem Vorstehenden ergeben könnte.

8.6. Der Kunde ist für alle Kosten verantwortlich, die durch die unbefugte Nutzung der Dienstleistung durch Dritte aufgrund oder infolge einer unangemessenen Behandlung von Passwörtern und Zugriffsparametern entstehen.

8.7. Der Kunde ist für die missbräuliche Nutzung der Dienstleistung verantwortlich und Omnizon übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unregelmäßigen, fahrläßigen und unangemessenen Umgang mit allen Arten von Daten seitens des Kunden oder seines Subunternehmens entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, den in der angegebenen Art und Weise verursachten Schaden auf eigene Kosten zu tragen.

8.8. Im Falle des Verstoßes des Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat Omnizon das Recht, seine Ansprüche zur Nutzung der Dienstleistung zu widerrufen.

 

9. Datenschutz

9.1. Omnizon gewährleistet gemäß den in der Informationsbranche üblichen Erfahrungen und Regeln den Schutz der auf dem Omnizon-System gespeicherten Kundendaten. Der Kunde erhält als Anlage 1 eine Datenschutzbelehrung, die akzeptiert. Der Kunde erhält als Anlage 2 einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung (AD Vertrag), den er ebenfalls akzeptiert. Sowohl die Anlage 1 wie auch die Anlage 2 sind unterzeichnet zurückzusenden. Übergibt der Kunde personenbezogene Daten Dritter, hatte deren Einwilligung zur Weitergabe der Daten, zur Speicherung der Daten usw. ebenfalls zu übersenden. In Fällen einer fehlenden Einwilligung haftet der Kunde auf möglicherweise entstehende Schäden.

9.2. Omnizon wird keinen unbefugten Personen Daten offenlegen oder irgendeinem Dritten Daten aus einem elektronischen Dokument, die ausgetauscht und/oder im E-Archiv gespeichert werden, zugänglich machen.

9.3. Omnizon ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Mitarbeiter des Kunden nur zum Zwecke der Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen und zum Zwecke der Identifizierung und Autorisierung der Mitarbeiter und Geschäftspartner des Kunden zu verarbeiten. Die Bearbeitung kann so lange durchgeführt werden, wie das Vertragsverhältnis zwischen Omnizon und dem Kunden besteht.

9.4. Omnizon wird die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den Anweisungen des Kunden und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften durchführen und die personenbezogenen Daten gemäß der Allgemeinen Verordnung über den Datenschutz und anderen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verarbeiten, sowie entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Sicherheitsniveaus für personenbezogene Daten vornehmen..

9.5. Omnizon wird personenbezogene Daten gemäß den Anweisungen des Kunden und den anwendbaren Vorschriften verarbeiten. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich zu beurteilen, ob personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet werden können, und ist verpflichtet sicherzustellen, dass alle erforderlichen gesetzlichen Anforderungen in Übereinstimmung mit den Vorschriften erfüllt werden.

9.6. Die Verarbeitung personenbezogener Daten endet auch mit der Beendigung der Nutzung der Dienstleistung. In diesem Fall wird Omnizon die Daten zurückgeben und/oder dauerhaft entfernen, soweit es mit geltenden Vorschriften oder einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Omnizon und dem Kunden nicht anders vereinbart ist.

9.7. Die Verarbeitung personenbezogener Daten besteht aus Übertragung, Annahme,Speicherung und Archivieren von Dokumenten, die über das System ausgetauscht werden, sowie Einsichtnahme in die personenbezogenen Daten während der Kundenbetreuung. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages und nur zum Zwecke der Ermöglichung der Nutzung der vertraglich festgelegten Dienstleistung verarbeitet.

9.8. Omnizon garantiert, dass personenbezogene Daten zu keinen anderen Zwecken, einschließlich Werbung, verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben werden, außer auf der Grundlage eines rechtskräftigen Vollzugsauftrags der zuständigen Behörde der öffentlichen Verwaltung.

9.9. Omnizon und der Kunde verpflichten sich, sich gegenseitig unverzüglich über jeden Verdacht auf Verletzung des Datenschutzes zu informieren. Der Kunde ist ausschließlich für die Berichterstattung an Aufsichtsorgane, Befragte und/oder Dritte verantwortlich.

9.10. Omnizon und der Kunde ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz. Omnizon wird dem Kunden auf seinen Antrag eine konkrete Beschreibung der Maßnahmen zur Verfügung stellen. Omnizon stellt sicher, dass sich Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten berechtigt sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen.

 

10. Kündigung des Vertragsverhältnisses

10.1. Jede Partei des gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründeten Vertragsverhältnisses kann den Vertrag über den elektronischen Dokumentenaustausch durch ein Kündigungsschreiben mit einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen ab dem Datum des Eingangs des Schreibens kündigen.

10.2. Jede Partei des gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründeten Vertragsverhältnisses kann den Vertrag über den elektronischen Dokumentenaustausch durch ein Kündigungsschreiben mit sofortiger Wirkung kündigen:

(a) wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein ähnliches Verfahren gegen eine der Parteien eingeleitet worden ist;

(b) wenn eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt und auf Ersuchen der anderen Vertragspartei innerhalb von 24 Stunden nicht beginnt, die Ursache für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag zu beseitigen, und in angemessener bzw. gegebener Frist die Folgen der Vertragsverletzung nicht abwendet;

(c) wenn eine der Vertragsparteien in einer Weise handelt, die sich nachteilig auf das Ansehen der anderen Vertragspartei auswirkt.

10.3. Wenn der Kunde die auf der Grundlage des geschlossenen Vertrags ausgestellte
Rechnung nicht innerhalb der Fälligkeit bezahlt, bzw. die nicht bezahlte Rechnung auch
nach einer schriftlichen Abmahnung nicht begleicht, behält sich Omnizon das Recht
vor, die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen und den Vertrag unverzüglich mit
sofortiger Wirkung zu kündigen.

10.4. Im Falle einer Kündigung des Vertrages über die Nutzung der Dienstleistung durch ein
Verschulden des Kunden haftet Omnizon für keine Schäden, die dem Kunden durch
eine solche Kündigung entstehen könnten.

10.5. Der Kunde kündigt/bricht den Vertrag über den elektronischen Dokumentenaustausch durch schriftliche Mitteilung an Omnizon an die Postanschrift:

Omnizon Networks GmbH
Lilienthalstraße 1
82178 Puchheim

Wenn Omnizon den Vertrag kündigt/bricht, erfolgt die schriftliche Mitteilung dem Kunden an die im Vertrag über den elektronischen Dokumentenaustausch angegebene Postanschrift des Kunden, bzw. an die Adresse des Sitzes des Kunden oder an die vom Kunden angegebene Kontaktadresse.

10.6. Wenn im Vertrag über den elektronischen Dokumentenaustausch, der
gekündigt/gebrochen wird, auch die Dienstleistung des E-Archivs vereinbart ist,
verpflichtet sich Omnizon, dem Kunden innerhalb von 30 Tagen, unter der Bedingung, dass der Kunde keine fälligen und nicht beglichenen unbestrittenen Forderungen von Omnizon einschließlich Verzugszinsen hat, eine Kopie aller Dokumente auf elektronischem Medium aus dem E-Archiv des Kunden zu übergeben und dieselbe im System zu löschen, worüber ein Protokoll zusammengestellt wird. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Kündigung bzw Beendigung des Vertrags erlischt die Verpflichtung der Archivierung und Übergabe von Kopien elektronischer Dokumente auf elektronischen Medien dem Kunden.

 

11. Höhere Gewalt

11.1. Omnizon und der Kunde haften nicht für die Nichterfüllung ihrer in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird (definiert als jedes objektiv unvermeidbares und unvorhersehbares Ereignis, das außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt und von deren Willen unabhängig ist, das nicht vorhergesehen, verhindert, vermieden oder beseitigt werden kann), das sich direkt auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auswirkt.

11.2. Ereignisse höherer Gewalt umfassen, wobei sie nicht nur auf Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Epidemien oder Krieg und Kriegszustand begrenzt werden, auch Streiks, Arbeitsverhinderungen, Boykott oder andere Formen von
Arbeitskampfmaßnahmen, staatliche Embargos, Restriktionen usw.

11.3. Im Falle der Ereignisse höherer Gewalt werden beide Parteien alle zumutbaren
Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nachzukommen.

11.4. Für den Fall, dass ein Ereignis höherer Gewalt die Erfüllung eines Teils der
eingegangenen Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen
verhindert und dass dieser Teil die Erfüllung der gesamten Dienstleistung nicht beeinflusst, wird jede Partei die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in dem Teil fortsetzen, der vom Ereignis höherer Gewalt nicht betroffen ist.

11.5. Die Partei, die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffen ist, muss, sobald es möglich sein wird, die anderen Partei schriftlich darüber benachrichtigen, welche von ihren Verpflichtungen sie aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt nicht erfüllen kann, und eine Schätzung des Zeitraums abgeben, in dem sie verhindert sein wird, ihren angeführten Verpflichtungen nachzukommen. .

11.6. Wenn es aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht möglich sein wird,
Verpflichtungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen länger als 3 (drei) Monate ordnungsgemäß zu erfüllen, behält sich die Partei, die von dem Ereignis höherer Gewalt nicht betroffen ist, das Recht vor, den Vertrag über den elektronischen Dokumentenaustausch mit sofortiger Wirkung ohne Verpflichtung des Ersatzes des aufgrund solcher Kündigung entstandenen Schadens zu kündigen.

 

12. Geschäftsgeheimnis und Vertraulichkeit der Daten

12.1. Alle Informationen und Daten, die eine Partei der anderen Partei zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gemäß diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellt, werden als vertraulich betrachtet.
Vertrauliche Informationen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei nur für die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Zwecke verwendet werden.

12.2. Keine Partei wird für die Entdeckung oder Verwendung von Daten verantwortlich sein, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertrauliche Informationen darstellen, und die schon der Öffentlichkeit bereits bekannt sind oder bekannt werden, es sei denn, sie müssen aufgrund des Gesetzes gemäß dem Antrag der zuständige Behörde offengelegt werden.

12.3. Die Partei, die vorsätzlich oder wegen grober Unterlassung gegen die
Vertraulichkeitspflicht der in diesem Artikel genannten Daten verstößt, wird für jeden Schaden, der der anderen Partei als Folge der Verletzung der Vertraulichkeitspflicht entsteht, ohne irgendwelche Einschränkung haften.

12.4. Omnizon und der Kunde sind verpflichtet, in Übereinstimmung mit allen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu handeln und zu diesem Zweck durch Arbeitsverträge, interne Vorschriften und/oder auf andere rechtlich akzeptable Weise ihre Beschäftigten, Mitarbeiter und Assistenten zur Vertraulichkeit von Daten und Informationen, die die andere Vertragspartei für vertraulich hält, zu verpflichten.

12.5. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, den Inhalt des Vertrags über den elektronischen Datenaustausch sowie alle seine Anhänge und sonstige Dokumente, die sich als Folge des Abschlusses und der Realisation aber auch aller vorausgegangenen Abmachungen und Verhandlungen des Vertrags ergeben, als Geschäftsgeheimnis zu halten.

12.6. Omnizon und der Kunde sind verpflichtet, alle Daten, Erkenntnisse, sowie Dokumente finanziellen, geschäftlichen und rechtlichen oder irgendeinen anderen Charakters, die ihnen zugänglich werden oder deren Inhalt sie während der Vorbereitung oder Realisation der Nutzung der Dienstleistung erfahren, ebenso als Geschäftsgeheimnis zu bewahren, und dieselben Dokumente können Dritten nicht zu Verfügung gestellt werden.

 

13. Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

13.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich angewandt. Individualabreden gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

13.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Omnizon ihre Gültigkeit schriftlich akzeptiert und genehmigt.

13.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsvorfälle zwischen Omnizon und dem Kunden, falls sie in gesonderten Verträgen nicht mehr erwähnt oder anderweitig definiert werden.

13.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind elektronisch verfügbar und sind auf der Omnizon-Webseite veröffentlicht worden.

13.5. Der Kunde bestätigt seine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Unterzeichnung des Vertrags, womit die gegenseitigen Verhältnisse geregelt worden sind.

13.6. Omnizon behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde erklärt sich mit den Änderungen oder Ergänzungen einverstanden, wenn er nicht innerhalb von 60 Tagen ab der Mitteilung der Änderung oder Ergänzung mitteilt, dass er nicht zustimmt. Stimmt der Kunde den Änderungen oder Ergänzungen nicht zu, steht beiden Parteien das Recht der Kündigung zu.

13.7. Der Kunde hat sich mit den Änderungen und/oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt, wenn er Omnizon innerhalb von 60 (sechzig) Tagen ab ihrer Veröffentlichung nicht mitteilt, dass er den Änderungen und/oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zustimmt, und dass er den Vertrag über den elektronischen Datenaustausch kündigt.

 

14. Streitbeilegungen

14.1. Omnizon und der Kunde sind sich darüber einig, dass sie alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einvernehmlich beilegen wollen, und wenn sie keine friedliche Beilegung des Streits erreichen, wird die Zuständigkeit des Gerichtes in München bei Anwendung des deutschen Rechtes vereinbart.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der offiziellen Omnizon-Website https://int.omnizon.net/de/agb veröffentlicht.

15.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in den Geschäftsräumen von Omnizon sowie auf der offiziellen Omnizon-Website verfügbar. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bei der Begründung des Vertragsverhältnisses gemäß Artikel 2.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestellt.

15.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft treten und angewandt.

 

Anlage 1: Datenschutzerklärung
Anlage 2: Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung